Vereinsgründung

Als unser Verein 1925 gegründet wurde, stand nicht die Passion Fischen im Vordergrund.

Auch Themen wie Naturschutz oder Artenerhaltung waren  nicht auf der Agenda. Bis auf den Lachs, der  durch die Querverbauungen der Kraftwerke Schwörstadt-Ryburg(1927) und Augst-Wyhlen( 1908) am Aufstieg gehindert wurde, gab es eine reiche Artenvielfalt und einen großen Individuenreichtum.

Es war vielmehr  die soziale Not, die zur Vereinsgründung führte. Die Auswirkungen der Hyperinflation (1922 kostete ein Kaffee im Hotel Schützen 6000 Mark1)und der Arbeitslosigkeit brachte für viele Menschen am Hochrhein Armut und Not. Die Rheinfürsten, so nannte man die Berufsfischer, stellten auch Erlaubnisscheine aus. Aber die waren fast unbezahlbar. Es wurde bis 60 RM verlangt. ( Stundenlohn eines Handwerkers damals 0, 75 RM)

Die 8 Herren, die den Fischereiverein am 19.09.1915 gründeten, erhofften sich dadurch vor allem eine Bereicherung ihres mageren Speiseplans und bezahlbare Angelkarten.

Mit der Vereinsgründung war jedoch erst die 1. Hürde genommen. Eine zweite war noch zu bewältigen. Jetzt benötigte man noch bezahlbare Angelerlaubniskarten. Und das war gar nicht so einfach.

Das Fischrecht für den Rheinabschnitt um Säckingen war in den Händen von Fischermeister Lüthy aus Murg und Fischermeister Keser aus Schwörstadt. Die Unterpacht für das Los 14 war in den Händen von Fridli Gerspach.

Die Fischermeister hatten Angst, dass ihnen die Fische weggefangen werden und dass sie einen finanziellen Verlust durch den Wegfall des Kartenverkaufes erleiden würden.

In zähen Verhandlungen und mit Unterstützung des damaligen Domäneamtes Säckingen kam es schließlich zu einer Einigung.

Der Verein erreichte, dass ihm das Los 14 mit 10 Angelkarten zugesprochen wurden. Dazu kamen 15 Karten fürs Los 15 und 20 Karten fürs Los 13. Somit war die Mitgliederzahl in den ersten Jahren auf 45 Mitglieder2 beschränkt. Ein kleiner, feiner Verein war geboren.

Histörchen 1:

Der saubere Verein

Es war nicht so einfach in den Verein aufgenommen zu werden, denn dem Aufnahmeantrag musste ein polizeiliches Führungszeugnis beigefügt werden. In diesem Führungszeugnis standen damals auch Kleinigkeiten wie Schmuggel, Strafzettel oder Nachbarschaftsstreit. Und so schaute mancher Aufnahmekanditat etwas befremdlich, wenn er die Ablehnung seines Aufnahmegesuches mit der Bemerkung:“ unzuverlässig weil beim Schmuggeln erwischt“ erhielt.

Histörchen 2:

Der soziale Verein

Da die Arbeitslosigkeit bis in die Anfänge der 30iger Jahre andauerte, war für manchen Arbeitslosen die Angelkarte schlichtweg unbezahlbar. Deshalb entschloss man sich zu folgender Maßnahme: Arbeitslose mußten 10 RM für die Angelkarte bezahlen, Bessergestellte 20 RM. Der Jahresbeitrag wurde in monatliche Raten umgewandelt, die vom Kassierer an der Haustür eingezogen wurde.

Willy Uiker, 2.Vorstand von 1974-1996, 1.Vorstand von 1996-2009,

1: Diese Information stammt von meinem Großvater Wilhelm Uiker, der zu den Gründungsmitgliedern gehörte.

2: Diese Zahl müßte im Kassenbuch des Vereins zu sehen sein.