1925 – Aufnahme nur für Zuverlässige

Wer Mitglied im Verein werden wollte, musste seinem Aufnahmeantrag ein polizeiliches Führungszeugnis beifügen. Darin waren damals auch kleinere Vergehen wie Schmuggel, Strafzettel oder Nachbarschaftsstreitigkeiten vermerkt. Wer als unzuverlässig galt, musste mit der Ablehnung seines Aufnahmeantrags rechnen.

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